Weitreichende Reform des Gesellschaftsrechts im Jahr 2022

kurz & verständlich
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Das Justizministerium arbeitet derzeit an weitreichenden Reformen des Gesellschaftsrechts, welche bereits dieses Jahr in Kraft treten sollen.

So ist die Einführung einer neuen Gesellschaftsform in Gestalt der sogenannten flexiblen Kapitalgesellschaft angedacht, welche vor allem für innovative Start-Ups und Gründer in ihrer Frühphase vorgesehen ist.

Das Mindeststammkapital soll € 10.000,00 betragen, viele andere wesentliche Bestimmungen sind an das GmbH-Gesetz angelehnt.

Die Besonderheit jener Unternehmensform bildet insbesondere die Möglichkeit der Ausgabe sogenannter Unternehmenswert-Anteile in Höhe von bis zu 25% des Stammkapitals.

Derartige Unternehmenswert-Anteile sollen kein Stimmrecht, kein Teilnahmerecht an der Generalversammlung und kein Bezugsrecht begründen, sehr wohl aber einen Anspruch am Gewinn und am Liquidationserlös.

Für die Übertragung derartiger Unternehmenswertanteile ist lediglich Schriftform erforderlich, nicht aber ein Notariatsakt. Im Firmenbuch soll nur die Summe der insgesamt ausgegebenen Unternehmenswertanteile eingetragen werden.

Auch das GmbH-Gesetz soll weitreichend reformiert werden:

  • Senkung des Mindestkapitals von € 35.000,00 auf € 10.000,00.
  • Damit Entfall der Gründungsprivilegierung gemäß § 10b GmbHG.
  • Auch erbrachte Dienstleistungen sollen als Sacheinlage möglich sein.
  • Es ist die Möglichkeit einer Halbjahresdividende vorgesehen.
  • Die Rechtsfolgen der verdeckten Einlagenrückgewähr sollen entschärft werden (generelle Verjährungsfrist von 10 Jahren, Abschaffung der Ausfallshaftung von Mitgesellschaftern).
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